Auswanderungshelfer in Bulgarien

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Kontakt – Auswanderung nach Bulgarien

Starten Sie jetzt Ihre nächste Lebensabenteuer mit Auswanderung nach Bulgarien ! Wenn Sie nach Bulgarien auswandern möchten scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren! Es wäre uns eine Ehre Ihnen behilflich zu sein. Da wir ein Kostenlose Erstberatung anbieten, sollen Sie keine Sorgen haben, ob sofort irgendwelche Kosten auf Sie zukommen werden.

Uns ist vorerst wichtig zu verstehen in was für ein Lebenssituation Sie sich befinden, damit wir optimal unsere Vorstellungskraft und Angebot an Lösungen aufbreiten können. Nur so erreichen wir gemeinsam den Startposition, an dem Sie uns vertrauen schenken und wir erlauben uns Expertise zu äußern und Angebot zu erstellen.

Lassen Sie sich beraten und natürlich- positiv überraschen!

Sie erreichen uns auf unseren Email: info@rente.bg

Mit Ihre erste Frage an uns kann sich bereits Ihr Leben ändern!

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Warum Bulgarien?

Warum Bulgarien ein attraktives Ziel für ausländische Staatsbürger ist:

  1. Kulturelle Begegnung: Bulgarien ist ein Land mit einer reichen Geschichte und Traditionen, die sich von denen in Westeuropa unterscheiden. Bei Ihrer Ankunft hier können Sie einen Kulturschock erleben, aber das kann auch eine spannende Erfahrung sein. Tauchen Sie ein in die lokale Kultur, Musik und Mode, um den authentischen Geist Bulgariens zu erleben.
  2. Unterstützung der lokalen Wirtschaft: Anstatt in großen Supermarktketten einzukaufen, besuchen Sie die kleinen Geschäfte. So genießen Sie eine persönlichere Bedienung, entdecken einzigartige Produkte und unterstützen die lokalen Produzenten.
  3. Attraktive Bedingungen für Rentner und Unternehmer: Bulgarien ist ein ideales Ziel für Rentner, die einen ruhigen Lebensstil, niedrige Lebenshaltungskosten und eine schöne Natur suchen. Für Unternehmer ist das Land attraktiv aufgrund seiner niedrigen Steuern, des günstigen Geschäftsumfelds und der Möglichkeit eines schnellen Wachstums.
  4. Günstige Preise und hohe Lebensqualität: Bulgarien ist ein Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Westeuropa. Hier können Sie leckeres Essen, schöne Natur, reiche Kultur und vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten zu erschwinglichen Preisen genießen.
  5. Vielfältige Freizeitmöglichkeiten: Bulgarien ist ein Land mit vielen Sonnentagen, wunderschönen Stränden, Bergen und historischen Sehenswürdigkeiten. Hier können Sie verschiedenen Aktivitäten nachgehen, wie Wandern, Schwimmen, Radfahren, Skifahren, Kulturveranstaltungen und Festivals.
  6. Einfache Kommunikation: Die englische Sprache ist in Bulgarien immer weiter verbreitet, besonders bei jungen Menschen. In den Großstädten sprechen viele Menschen auch Deutsch, Französisch und andere Sprachen. Bei Bedarf können Sie die Dienste eines Übersetzers zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen.
  7. Günstige Gesundheits- und Kosmetikdienstleistungen: Bulgarien ist bekannt für seine qualitativ hochwertigen und günstigen Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich Zahnmedizin. Die Preise für kosmetische und Friseurdienstleistungen sind ebenfalls deutlich niedriger als in Westeuropa.
  8. Bulgarien – perfektes Ziel für Sonnenanbeter: Bulgarien hat viele Sonnentage im Jahr. Die wunderschönen Strände am Schwarzen Meer und die Berge des Landes bieten ideale Bedingungen für Erholung und Entspannung.
  9. Attraktive Orte für Romantik: Bulgarien ist ein Land mit vielen schönen und romantischen Orten. Die Küstenstädte, die Berge, die Altstädte und die historischen Sehenswürdigkeiten bieten eine unvergleichliche Atmosphäre für romantische Erlebnisse.

Zusammenfassend: Bulgarien ist ein Land, das viele Vorteile für ausländische Staatsbürger bietet. Die niedrigen Lebenshaltungskosten, die schöne Natur, die reiche Kultur, die gastfreundlichen Menschen und die vielen Freizeitmöglichkeiten machen es zu einem attraktiven Ziel für Rentner, Unternehmer, Familien und junge Menschen.

Kommen Sie nach Bulgarien und genießen Sie alles, was dieses wunderschöne Land zu bieten hat!

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Über Rente.bg

Wir von Rente.bg sind ein kleine Einwanderungsagentur von deutsche und bulgarischen Berater auf dem Gebiet der Auswanderung von deutschen Rentnern und Selbstständigen nach Bulgarien. Wir haben alle Informationen über jeden Aspekt, der mit der Ansiedlung in Bulgarien zu tun hat.

Unser Ziel ist es, deutschen Rentnern und Selbstständigen dabei zu helfen, ihren Lebensabend oder ihre berufliche Zukunft in Bulgarien zu gestalten. Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung und Unterstützung bei allen Schritten des Umzugs, von der Planung bis zur Umsetzung.

Wir verfügen über ein umfassendes Wissen über die bulgarische Gesetzgebung, die Wirtschaft und die Kultur. Wir kennen die besten Immobilienangebote und die besten Möglichkeiten, sich in Bulgarien zu integrieren.

Unsere Kunden sind uns wichtig! Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Wir beraten Sien ehrlich und transparent und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für sich zu treffen.

Wir sind davon überzeugt, dass Bulgarien ein ideales Land für deutsche Rentner und Selbstständige ist. Es bietet ein mildes Klima, niedrige Lebenshaltungskosten und eine freundliche Bevölkerung.

Hier sind einige der Vorteile, die eine Auswanderung nach Bulgarien für deutsche Rentner und Selbstständige bietet:

Günstige Lebenshaltungskosten: Die Lebenshaltungskosten in Bulgarien sind deutlich niedriger als in Deutschland. Das bedeutet, dass Rentner mit ihrer Rente in Bulgarien besser leben können.
Mildes Klima: Bulgarien hat ein mildes Klima mit klar definierten vier Jahreszeiten.
Freundliche Bevölkerung: Die bulgarische Bevölkerung ist bekannt für ihre Gastfreundschaft und Offenheit. Deutsche Rentner und Selbstständige fühlen sich in Bulgarien schnell willkommen.
Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren Lebensabend oder Ihre berufliche Zukunft in Bulgarien zu gestalten, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich.

Hier sind einige der Dienstleistungen, die wir anbieten:

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Gesundheit und Krankenkasse in Bulgarien

©Europäische Union
Koordinierung der Systeme
der sozialen Sicherheit

Informationen zum Vordruck
S1 und zu seiner Verwendung

S1 — Eintragung zwecks Inanspruchnahme
des Krankenversicherungsschutzes

  1. Der Vordruck S1
    Mit dem Vordruck S1 können Sie sich (und/oder Ihre Familienangehörigen für die Krankenversicherung anmelden, wenn Sie in einem EU-Land leben(1), aber in einem anderen EU-Land versichert sind. Der Vordruck wird pro Person (und nicht pro Familie) ausgestellt.
  2. Wo und wann Sie den Vordruck S1 erhalten:
    Den Vordruck S1 müssen Sie bei dem Krankenversicherungsträger beantragen(2), bei dem Sie versichert sind. In Fällen, in denen Sie aufgrund eines Umzugs in ein anderes Land den Vordruck S1 benötigen, sollten Sie den Vordruck bereits vor Ihrer Abreise aus dem Land beantragen, in dem Sie versichert sind.
    Beantragen Sie den Vordruck erst nach Ihrem Umzug, so kann dies zu Verzögerungen bei der Anmeldung in dem Land führen, in dem Sie Ihren neuen Wohnsitz haben. In Fällen, in denen Sie berechtigt sind, den Vordruck S1 für Ihre Familienangehörigen zu beantragen, müssen Sie diesen Antrag einreichen, sobald Sie in einem anderen Land versichert sind.
  3. Verwendung des Vordrucks S1
    Der Vordruck S1 muss dem Krankenversicherungsträger in dem Land, in dem Sie Ihren neuen Wohnsitz haben, oder im Wohnsitzland Ihrer Familienangehörigen vorgelegt werden.(3) Dies sollte unverzüglich erfolgen. Eine vollständige Liste der Versicherungsträger in den ausstellenden und den aufnehmenden Ländern finden Sie unter http://ec.europa.eu/social-security-directory.
    (1) Die Begriffe „EU-Land“ oder „EU-Mitgliedstaat“ beziehen sich im folgenden Text auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sobald diese Länder in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen werden.
    (2) In Gibraltar wird der Vordruck von den Steuerbehörden ausgestellt; in
    Spanien von der Provinzzentralstelle der Nationalen Sozialversicherung oder, gegebenenfalls, vom Sozialversicherungsträger für Seeleute, in
    Portugal von der Sozialversicherungsstelle des Wohnorts.
    (3) Bitte beachten Sie, dass der Name/die Art des zuständigen Trägers sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden kann. In Spanien, Schweden und Portugal ist der Vordruck den Provinzzentralstellen der Nationalen Sozialversicherung (Spanien), der staatlichen Sozialversicherung (Schweden) oder der Sozialversicherungsstelle des Wohnorts (Portugal) vorzulegen.
  4. Welche Leistungen werden durch den Vordruck S1 abgedeckt?
    Wenn Sie (und/oder Ihre Familienangehörigen) Ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben, als in dem Land, in dem Sie versichert sind, haben Sie (und/oder Ihre Familienangehörigen) Anspruch auf alle Sachleistungen (z. B. Gesundheitsleistungen, medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalte), deren Kosten nach den geltenden Rechtsvorschriften Ihres Wohnsitzlandes bernommen werden, so als ob Sie dort versichert wären. Die anfallenden Kosten werden dem Krankenversicherungsträger in Ihrem Wohnsitzland von dem Krankenversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind, erstattet.
  5. Wer hat Anspruch auf den Vordruck S1?
    Der Vordruck S1 findet Verwendung, wenn eine Person (und ihre Familienangehörigen) in einem anderen Land ihren Wohnsitz haben, als in dem Land, in dem sie arbeitet/arbeiten. Er kann auch von Familienangehörigen von Wanderarbeitnehmern verwendet werden, die weiterhin im Herkunftsland des Wanderarbeitnehmers leben, aber bei dem Krankenversicherungsträger des Landes versichert sind, in dem die betreffende Person aktuell arbeitet (vorausgesetzt, die Familienangehörigen gehen nicht selbst im Herkunftsland als abhängig Beschäftigte oder Selbstständige einer Erwerbstätigkeit nach). Der Vordruck S1 ist außerdem für Rentner bestimmt, die sich im Ausland zur Ruhe setzen oder ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, sowie für ihre Familienangehörigen.

Informationen zum Vordruck
S1 und zu seiner Verwendung
©Europäische Union
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

S1 — Eintragung zwecks Inanspruchnahme
des Krankenversicherungsschutzes
Beispiele:

  • Ein niederländischer Rentner setzt sich in Frankreich zur Ruhe. Sein niederländischer Krankenversicherungsträger stellt ihm den Vordruck S1 aus, mithilfe dessen er sich in Frankreich für die Krankenversicherung anmelden kann.
    Der Vordruck S1 muss dem Krankenversicherungsträger in Frankreich vorgelegt werden.
  • Ein polnischer Arbeitnehmer nimmt eine Arbeitsstelle in Irland an. Seine Ehefrau, die nicht erwerbstätig ist, und seine Kinder bleiben in Polen. Der zuständige irische Krankenversicherungsträger stellt ihm den Vordruck S1 aus, der dann von seiner Ehefrau dem polnischen Krankenversicherungsträger für sie selbst und für die Kinder vorgelegt wird. Die Frage, ob diese Familienangehörigen Anspruch auf Gesundheitsversorgungsleistungen auf Kosten des irischen Krankenversicherungsträgers haben, muss nach polnischem Recht entschieden werden.
  • Ein Arbeitnehmer wird von Malta nach Italien entsandt, bleibt aber in Malta versichert. Er nimmt seinen Wohnsitz in Italien und möchte sich für die dortige Krankenversicherung anmelden. Dafür stellt der maltesische Krankenversicherungsträger den Vordruck S1 aus.
    Der Arbeitnehmer legt den Vordruck S1 dem italienischen Krankenversicherungsträger vor, woraufhin Italien die Kosten für seine Gesundheitsversorgung übernimmt.
  1. Information über Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit Der Vordruck S1 setzt den Krankenversicherungsträger in Ihrem Wohnsitzland auch davon in Kenntnis, wenn Sie Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhalten. Dies könnte Auswirkungen auf Ihre Versorgungsansprüche
    haben, da der Wert der Sachleistungen, die Sie in Ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland erhalten, von diesen Geldleistungen abgezogen werden könnte. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Land, das den Vordruck ausstellt (d. h. das Land, das alle Kosten für die Gesundheitsversorgung trägt) nicht doppelt zahlt.

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